Rechtsprechung
   RG, 11.02.1927 - VI 505/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,278
RG, 11.02.1927 - VI 505/26 (https://dejure.org/1927,278)
RG, Entscheidung vom 11.02.1927 - VI 505/26 (https://dejure.org/1927,278)
RG, Entscheidung vom 11. Februar 1927 - VI 505/26 (https://dejure.org/1927,278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann beginnt bei Verkauf und Eigentumsübertragung eines Grundstücks die Anfechtungsfrist des § 3 Nr. 2 AnfG.? 2. Zum Begriff der unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung. 3. Kommt es, wenn der angefochtene Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Minderjährigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 116, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

    Durch einen Vertrag, auf Grund dessen der Schuldner für das, was er aufgibt, eine vollwertige Gegenleistung erhält, werden die Gläubiger auch dann nicht unmittelbar benachteiligt, wenn diese Gegenleistung infolge eines weiteren, nicht zu dem Gesamttatbestand des Rechtsgeschäfts gehörenden Umstandes in dem Zeitpunkt nicht mehr in dem Vermögen des Schuldners vorhanden ist, in dem die von ihm zu erbringende Leistung endgültig aus seinem Vermögen herausgeht (BGH, Urteil vom 9. Februar 1955 - IV ZR 173/54, WM 1955, 404, 406; RGZ 116, 134, 137 f).
  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

    Eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, wenn für einen vom Schuldner veräußerten Gegenstand unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen fließt (RGZ 116, 134, 136; BGH, Urt. v. 9. Februar 1955 - IV ZR 173/54, LM § 30 KO Nr. 2; v. 15. Dezember 1994 - IX ZR 153/93, ZIP 1995, 134, 135, z.V.b. in BGHZ; Jaeger/Henckel aaO § 29 Rdn. 65; Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 29 Rdn. 22).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Schuldner für das, was er aufgibt, eine gleichwertige Gegenleistung erhält (RGZ 116, 134, 136 f; BGH, Urt. v. 9. Februar 1955 - IV ZR 173/54, LM KO § 30 Nr. 2; Böhle-Stamschräder/Kilger, AnfG 7. Aufl. § 1 Anm. I 2 b, IV 7 a, § 3 Anm. II 2, 4, 5; vgl. für die Konkursanfechtung Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 29 Rdnr. 8, 22, 23; Kilger/K. Schmidt, KO 16. Aufl. § 29 Anm. 11, 13, 17; Hess/Kropshofer, KO 4. Aufl. § 29 Rdnr. 19 ff; kritisch zur sogenannten Einheitstheorie für die Konkursanfechtung Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 29 Rdnr. 71).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 18/94

    Anforderungen an Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Vorabentscheidung

    1. Durch den Abschluß des Beratungsvertrages und die infolgedessen erfolgten Zahlungen an den Beklagten (dazu RGZ 116, 134, 135 f; Kilger/K. Schmidt, KO 16. Aufl. § 29 Anm. 10; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 29 Rdnr. 8) sind die Gläubiger benachteiligt worden; denn die Vereinbarung eines Beratungshonorars widersprach den Verpflichtungen, die die Übernehmer im Vertrag vom 30. Juni 1988 eingegangen waren.
  • OLG Dresden, 15.02.2007 - 13 U 1797/01

    Anfechtung von Mietzinszahlungen in Insolvenz - Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Soweit die die Kongruenz begründende Verpflichtung allerdings mit Benachteiligungsvorsatz eingegangen wurde, wird dessen Fortdauer im Erfüllungsstadium vermutet (RGZ 116, 134, 138; RGZ 27, 130, 136 jeweils zu § 3 AnfG; RG LZ 1914, 1912, 1913; Kirchhof, in: MüKo, InsO, § 129 Rn. 62, § 133 Rn. 33).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 173/54

    Benachteiligung der Konkursgläubiger durch Abschluß eines Vertrages mit

    Das Reichsgericht hat diese Auffassung in einer zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG ergangenen Entscheidung eingehend begründet (RGZ 116, 134 [137]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht